Wer hat Bereitschaftsdienst?
Bitte entnehmen Sie den Diensthabenden der entsprechenden Liste auf folgenden Seiten:
Informationen zum Bereitschaftsdienst
Wann?
Sprechzeiten sind in der Regel am Samstag und an Brückentagen von 9 bis 11 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 11 Uhr.
Zusätzlich werden häufig am Nachmittag in den einzelnen Praxen Sprechzeiten angeboten.
Es wird empfohlen vorab anzurufen, um die genauen Zeiten zu erfragen und sich anzumelden.
In der übrigen Zeit wird eine telefonische Bereitschaft für gravierende Notfälle von 8 bis 8 Uhr des Folgetages vorgehalten.
Was?
Bei einem zahnärztlichen Notfall handelt es sich z.B. um Schwellungen im Kieferbereich, die mit Fieber einhergehen, starke Nachblutungen in Folge von zahnärztlichen Eingriffen, aber auch nach Unfällen, bei denen Zähne verletzt worden sind.
Zu den relativen Notfällen gehören Zahnschmerzen, gebrochene Prothesen oder auch mal eine verloren gegangene Füllung. Da es sich hier nicht um lebensbedrohliche Umstände handelt, kann mit Hilfe von Hausmitteln oder Schmerzmitteln aus der Apotheke die Behandlung bis zu den regulären Öffnungszeiten aufgeschoben werden.
Wo?
Bitte verwenden Sie die Suchfunktion Zahnarztsuche.
Stellungnahme der DGZMK 8/95 V 2.0